Neue Präventionsrichtlinien

Zuschüsse für Gesundheitskurse

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung können wir unseren Versicherten ab 2011 maximal zwei Präventionskurse (z.B. Wirbelsäulengymnastik, Ernährungsberatung) mit 80 % des Rechnungsbetrags maximal 150,00 € pro Jahr erstatten. Eine Wiederbelegung gleicher Maßnahmen im Folgejahr darf leider nicht bezuschusst werden.

Innerhalb eines Jahres dürfen zwei Kurse zum gleichen Thema erstattet werden (also z.B.: 2 mal Nordic Walking). Im Folgejahr könnte - um im Beispiel zu bleiben - Nordic Walking nicht mehr bezuschusst werden. Der Kurs im Folgejahr kann aber durchaus aus dem gleichen Handlungsfeld sein: z.B. in diesem Jahr ein Yogakurs; im Folgejahr z.B. Qi Gong.

Ansprechpartner zum Thema

Oliver Zangl

Leitung Kundenbetreuung | Controlling | Ersatzleistungen
  • Tel: 09401 70-2606
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