Neue Präventionsrichtlinien
Zuschüsse für Gesundheitskurse
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung können wir unseren Versicherten ab 2011 maximal zwei Präventionskurse (z.B. Wirbelsäulengymnastik, Ernährungsberatung) mit 80 % des Rechnungsbetrags maximal 150,00 € pro Jahr erstatten. Eine Wiederbelegung gleicher Maßnahmen im Folgejahr darf leider nicht bezuschusst werden.
Innerhalb eines Jahres dürfen zwei Kurse zum gleichen Thema erstattet werden (also z.B.: 2 mal Nordic Walking). Im Folgejahr könnte - um im Beispiel zu bleiben - Nordic Walking nicht mehr bezuschusst werden. Der Kurs im Folgejahr kann aber durchaus aus dem gleichen Handlungsfeld sein: z.B. in diesem Jahr ein Yogakurs; im Folgejahr z.B. Qi Gong.
Ansprechpartner zum Thema
Oliver Zangl
Leitung Kundenbetreuung | Controlling | Ersatzleistungen
- Tel: 09401 70-2606
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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