Kostenerstattung bei Arzneimitteln

Wahlfreiheit teuer bezahlen

Am 1. Januar 2011 ist das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass Versicherte jetzt per Kostenerstattung die Möglichkeit haben, sich in der Apotheke für den Kauf des Wunsch-Medikaments zu entscheiden. Diese Wahlfreiheit verursacht allerdings Mehrkosten.

Aktuelle Situation

Als BKK KRONES Versicherte/r erhalten Sie bei Vorlage eines Arzneimittelrezeptes in der Apotheke in der Regel ein rabattiertes Präparat, welches in Qualität, Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform und Packungsgröße dem Originalpräparat entspricht. Durch diese Rabattverträge konnten wir den ständigen Anstieg der Arzneimittelausgaben ohne Nachteile für unsere Versicherten wirksam begrenzen.

Kostenerstattung möglich ab 01.01.2011

Beim Einlösen eines Rezeptes in der Apotheke können Sie sich jetzt für ein anderes Wunsch-Präparat entscheiden. Die dabei entstehenden Merhkosten müssen Sie allerdings selbst bezahlen.

Dieses Prinzip der Kostenerstattung funktioniert folgendermaßen:

  • Sie strecken in der Apotheke den vollen Preis vor
  • Sie reichen bei uns die Verordnung und die Originalquittung ein
  • wir erstatten Ihnen maximal die Kosten, die für das rabattierte Medikament entstanden wären
  • (bzw. eines der 3 günstigsten Vergleichspräparate) - > vorzugsweise kürzen wir den Medikamentenpreis pauschal um 40%

➮ abzgl. gesetzlicher Abschläge (Apotheken- und Herstellerabatt)
➮ abzgl. gesetzl. Zuzahlung
➮ abzgl. Verwaltungskostenpauschale
= Erstattungsbetrag

Wir empfehlen Ihnen

  • fragen Sie vorab bei uns oder beim Apotheker genau nach, bevor Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden
  • nutzen Sie das qualitativ hochwertige Rabattarzneimittel.

Wir haben mit einer Reihe namhafter Arzneimittelhersteller Rabatte für viele qualitativ hochwertige Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen vereinbart, so genannte Generika.

Generika

sind Nachahmerprodukte von Original-Präparaten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie können weitaus preisgünstiger als Originale angeboten werden, weil der Hersteller für sie keine Grundlagenforschung betreiben muss. Diese Kosteneinsparung kommt allen Versicherten unserer BKK zugute. Eine einwandfreie Qualität ist gewährleistet, denn wie jedes Arzneimittel werden auch Generika vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für den Markt zugelassen. Voraussetzung für die Zulassung ist die therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat.

Weiterführende Informationen & Unterlagen
Ansprechpartner zum Thema

Oliver Zangl

Leitung Kundenbetreuung | Controlling | Ersatzleistungen
  • Tel: 09401 70-2606
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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