Die Pflege als Herausforderung

Im Jahr 1950 kamen auf einen über 64-jährigen rechnerisch 6,1 Personen im Erwerbsalter. Heute sind es drei, im Jahr 2050 werden mit 1,6 weniger als zwei Personen im Erwerbsalter auf eine Person über 65 Jahren fallen. Für die Oberpfalz prognostiziert der Bayerische Sozialbericht ab 2013 insgesamt eine Abwanderung; Ausnahmen sind die Stadt Amberg, der Landkreis Neumarkt soweit Stadt und Landkreis Regensburg.

Pflegebedarf aktuell und in der Zukunft

Die Fakten sind erdrückend: Von den 2,3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland – Tendenz steigend! – werden 70% zuhause versorgt. Die Pflegeaufgaben werden im Regelfall von Angehörigen, zumeist Ehefrauen, Töchtern und Schwiegertöchtern, übernommen. Rund 2/3 der Pflegenden waren 2002 noch im erwerbsfähigen Alter. Der Anteil derjenigen, die neben der Pflege zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgingen, stieg von 30% im Jahr 1998 auf 40% im Jahr 2002.

"Zukunftsforschern wie Prof. Opaschewski prognostizieren für die Zukunft einen abnehmenden Bedarf an Alten- und Pflegeheimen und einen zunehmenden Bedarf an neuen Wohnformen wie Wohngruppen. Unzweifelhaft ist die deutliche Steigerung von Pflegebedürftigkeit mit Demenz.

Untersuchungen zeigen, dass 27% der berufstätigen Pflegenden (nahezu ausschließlich weibliche Beschäftigte) ihre Erwerbstätigkeit aufgaben, 24% schränkten ihre Erwerbstätigkeit ein.

Pflegende Angehörige leisten Schwerstarbeit

  • Pflegende Angehörige haben in der Regel keinen arbeitsfreien Tag
  • Sie vollbringen körperliche Höchstleistungen über Jahre
  • Viel zu oft wird die Pflege ohne professionelle Hilfe und Unterstützung „auf eigene Faust“ durchgeführt
  • Pflegende Angehörige erkranken 3 mal häufiger an Depressionen
  • Die Pflege dauert durchschnittlich 8 Jahre
  • Pflegende Angehörige müssen gut und umfassend beraten werden

Auswirkungen auf die beruflichen Entwicklung /Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die Übernahme von Pflegeaufgaben hat damit Auswirkungen auf die berufliche Entwicklung der betroffenen Frauen, aber auch auf die Betriebe, in denen diese Frauen beschäftigt sind.Während es für die Unterstützung von berufstätigen Müttern auf betrieblicher Ebene inzwischen eine ganze Reihe von guten Beispielen gibt, wird die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege in Unternehmen bisher kaum thematisiert.Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, praxisorientierte Konzepte für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu entwickeln und in der Öffentlichkeit publik zu machen.

Handlungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene:

      • Ein familienfreundliches Betriebsklima, in dem die belastende familiäre Situation angesprochen werden kann
      • Offene Unternehmenskultur
      • Konkrete Ansprechpartner bei „Doppel-Belastungssituationen“ (Sozialberatung, Vorgesetzte)
      • Sensibilisierung der Führungskräfte
      • Konkrete Instrumente: flexible Arbeitszeiten, Sabbatical, Auszeit, Pflegezeit
      • Information und Beratung
      • Angebote zur Gesundheitsförderung oder andere flankierende Maßnahmen
      • Ermittlung von Unterstützungsbedarf mittels Befragung und persönlicher Gespräche
      • Etablierung zusätzlicher Dienstleistungen und Serviceangebote

Weitere Tipps für pflegende Angehörige:

        • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Pflegeaufgabe!
          „Pflege ist keine Schande“ – ganz im Gegenteil!
        • Lassen Sie sich über die Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeit aufklären
        • Nehmen Sie professionelle Unterstützung in Anspruch
        • Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten über die Pflegeleistungen und die verschiedenen Möglichkeiten Pflege durchzuführen (Tagespflege, Kombinationspflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege)
        • Sie haben die Möglichkeit eine Pflegeberatung durchführen zu lassen, bei der vor Ort ein Versorgungsplan erstellt wird
        • Geben Sie Ihre Arbeit nicht zu schnell auf
        • Arbeit ist Entlastung und bietet eine andere Perspektive
        • Halten Sie sich einen Tag in der Woche frei (nutzen Sie als Entlastung z.B. die Tagespflege)
        • Nehmen Sie erste Anzeichen von Stress/Burn out ernst und sprechen mit Ihrem Arzt darüber (Pflegende Angehörige ignorieren Warnzeichen ihre Körpers häufig und werden irgendwann selbst krank, ohne rechtzeitig etwas an der persönlichen Situation zu ändern)
        • Nutzen Sie Angebote Ihrer Krankenkasse wie: Rückenschule, Autogenes Training
        • Gehen Sie viel Spazieren. Dies bietet einen Ausgleich zur körperlichen und seelischen Belastung durch die Pflege
        • Nehmen Sie kostenlose Pflegekurse der Krankenkassen in Anspruch. Hier werden rückenschonende Lagerungs- und Hebetechniken vermittelt.
        • Nehmen Sie Urlaub von der Pflege (Fragen Sie bei der BKK Krones Pflegekasse nach)

Zeit gegen Geld in der Pflege (das Familienpflegezeitgesetz) ab 01.01.2012

Das Familienpflegezeitgesetz möchte es Berufstätigen erleichtern, nahe Angehörige zu pflegen und daneben mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten. Als Familienpflegezeit gilt die "förderfähige Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigen, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 2 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber." Die verringerte Arbeitszeit muss wöchtentlich mindestens 15 Stunden betragen.

Auf Grundlage dieser Neuregelung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag zur Familienpflegezeit abschließen. Haken eins: Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber auf so einen Vertrag einlässt. Stimmt der Arbeitgeber jedoch zu, wird während der Pflegezeit der Lohn nur halb so stark gekürzt wie die Arbeitszeit.

Angenommen, ein Arbeitnehmer kürzt seine Arbeitszeit um 50%, erhält er dennoch 75% seines Lohns. Kernstück des Gesetzes ist die zinslose Refinanzierung einer solchen Gehaltsaufstockung des Arbeitgebers durch ein Bundesdarlehen. Das Ausfallrisiko, das durch den Tod oder die Berufsunfähigkeit der Pflegeperson entstehen kann, soll durch eine Familienpflegezeitversicherung abgedeckt werden.

Ist die Pflegezeit zu Ende, kehrt der Arbeitnehmer wieder zur Stundenzahl vor der Pflegezeit zurück. Nun muss er jedoch - Haken zwei - zu reduziertem Gehalt so lange mehr arbeiten, bis der volle Lohnausgleich wieder hergestellt ist. Wer also zwei Jahr lang 50 % der Zeit gearbeitet und dafür 75 % Lohn erhalten hat, muss nach der Pflege zwei Jahre lang Vollzeit für ebenfalls 75 % seines Lohns arbeiten.

Fazit: Eine möglicherweise interessante Option für diejenigen, die während der Pflegezeit und unmittelbar danach auf 25 % ihrese Lohns verzichten können.

 

Weiterführende Informationen & Unterlagen

 

 

 

Ansprechpartner zum Thema

Susanne Rauch

Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
  • Tel: 09401 70-3525
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Susanne Hien

Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
  • Tel: 09401 70-1578
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Oliver Zangl

Leitung Kundenbetreuung | Controlling | Ersatzleistungen
  • Tel: 09401 70-2606
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