Information zum Bürgerentlastungsgesetz
Neues zum Bürgerentlastungsgesetz
Die gute Nachricht für viele Steuerzahler: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ab 2010 voll steuerlich absetzbar! So sieht es das Bürgerentlastungsgesetz vom 16. Juli 2009 vor. Bei der Steuererklärung im nächsten Jahr wird sich dies erstmals bemerkbar machen.
Besonders praktisch:
Arbeitnehmer und Rentner, also die große Mehrheit unserer Versicherten, brauchen nichts zu tun, um gegebenenfalls den Steuervorteil für sich nutzen zu können. Die dafür erforderlichen Daten werden den Finanzämtern entweder mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder der Rentenbezugsmitteilung übermittelt.
Nur wer seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlt, muss aktiv werden, damit wir die Daten an das Finanzamt geben können: Für das maschinelle Bescheinigungsverfahren ist es erforderlich, uns Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) zu nennen. Ausgaben für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung werden nur auf diesem maschinellen Weg vom Finanzamt berücksichtigt; Unterlagen, die Sie selbst beispielsweise mit Ihrer Steuererklärung einreichen, werden von den Behörden nicht akzeptiert.
Falls Sie erst seit 1. Januar 2010 (oder später) bei uns Mitglied sind, müssen Sie der Datenübermittlung ausdrücklich schriftlich zustimmen; die Einwilligung gilt bis auf Widerruf auch für die folgenden Beitragsjahre. Alle Betroffenen werden per Post von uns über das Verfahren informiert.
Bitte beachten Sie,
dass das Finanzamt gegebenenfalls Vorsorgeaufwendungen nach Paragraph 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG nur dann berücksichtigt, wenn Sie der Datenübermittlung zugestimmt haben.
Für alle Selbstzahler,
die schon vor dem 01. Januar 2010 bei uns versichert waren, gilt die Einwilligung zur Datenübermittlung als erteilt, wenn sie nicht bis 20. Februar 2011 widersprochen haben.
Noch ein Tipp zum Steuersparen:
Gesundheitskosten können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Diese hängt von der Höhe des Einkommens, der Kinderzahl und dem Familienstand ab.
Ansprechpartner zum Thema
Zentrale
Neutraubling
- Tel: +49 (0) 9401 70-3525
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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