Sozialversicherung
SV komfortabel online abwickeln
Für die Abwicklung der Sozialversicherung stehen Ihnen mittlerweise mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Weitere Informationen und Ansprechpartner für Fragen finden Sie hier.
Elektronisches Meldeverfahren – DEÜV
Betriebe, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen durchführen oder durch ein Rechenzentrum erstellen lassen, können ihre Meldungen nach der DEÜV auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder per Datenfernübertragung (DFÜ) erstatten.
Weitere Informationen:
Zentrale BKK-Servicestelle
für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren
Kronprinzenstr. 6
45128 Essen
Ansprechpartner:
Klaus Frank – Tel. 0201 179-1561
Norbert Gierig – Tel. 0201 179-1527
Thomas Krämer – Tel. 0201 179-1258
Beitragsnachweise per E-Mail
Arbeitgeber können die Meldedaten an das Rechenzentrum des BKK-Bundesverbandes auch per E-Mail abgeben, wenn die Daten im Krankenkassenkommunikationssystem-Standard (KKS) geliefert werden. Arbeitgeber, die bereits zum maschinellen Meldeverfahren zugelassen sind, benötigen für die Abgabe der Meldungen per E-Mail keine neue Zulassung.
Erleichterte Abwicklung
Der Arbeitgeber muss nicht mehr selektieren. Die Anwendungsprogramme gewährleisten, dass die Meldungen unter Angabe der Betriebsnummer der Krankenkasse, der der Beschäftigte angehört, automatisch an die zuständige Datenannahmestelle geleitet werden können.
Betriebsnummer BKK KRONES: 741 574 35
Bankverbindung BKK KRONES:
Hypovereinsbank Regensburg, BLZ: 750 200 73, Konto: 88 71 680
Arbeitgeber-Software (sv.net)
Die Arbeitgeber-Software sv.net richtet sich an Arbeitgeber, die Meldungen und Beitragsnachweise zurzeit noch auf den üblichen Papierformularen erstellen und per Post an die BKK senden. Das trifft vor allem auf die Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe zu. Gerade ihnen bietet sv.net eine kosten- und zeitsparende Alternative zur herkömmlichen, aufwendigen Abwicklung von Sozialversicherungsangelegenheiten.
Abbuchungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge
Die Abbuchung ist bei jedem Geldinstitut im Inland und für jede Abrechnungsart möglich. Dies spart Ihnen Zeit und Geld. Sie brauchen sich nie mehr über einen verpassten Zahlungstermin zu ärgern.
Einzugsermächtigung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren SV herunterladen
Die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Ermächtigung senden Sie bitte an die BKK KRONES zurück.
Falls Sie keine Dauerbeitragsnachweisung ausgestellt haben, benötigen wir darüber hinaus die laufenden Beitragsnachweisungen. Alles andere erledigen wir. Sie brauchen danach weder Einzelüberweisung noch Scheck und müssen auch die Belastung nicht mehr überwachen. Den Lastschriftbeleg für Ihre Beiträge erhalten Sie automatisch mit dem Kontoauszug Ihrer Bank.
Weiterführende Informationen & Unterlagen
- Beitragsnachweis
- Beitragsabrechnungsdaten BKK KRONES
- Einzugsermächtigung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren SV
- Einzugsermächtigung als .pdf
- Rechengrößen
- Website zu SV.net
- Beiträge für Selbständige
Ansprechpartner zum Thema
Sabine Waas
Beiträge | Buchhaltung | Meldungen | KVdR | Freiwillige Versicherung | Studenten
- Tel: 09401 70-3919
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Artikel
