Umlagekasse

Die Versicherung für Arbeitgeber

Die BKK KRONES ist Ihre Umlagekasse für Arbeitgeberaufwendungen - am 01.01.2006 gegründet und zuständig für Erstattungsanträge Ihrer BKK-KRONES-Versicherten.

Umlage U1

Für die U1 (Aufwendungsausgleich für die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krankheit) grundsätzlich alle Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern umlagepflichtig.

Den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass der Krankheit (U1) bieten wir ab dem Jahreswechsel ausschließlich mit einem Erstattungssatz von 70 v. H. des Arbeitsentgelts an. Den aktuellen Umlagesatz U1 finden Sie in der Beitragsübersicht.

Umlage U2

Für die U2 (Aufwendungsausgleich bei Mutterschaft) sind generell alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten umlagepflichtig.

Für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass der Mutterschaft (U2) können wir Ihnen einen nahezu konkurrenzlosen Beitragssatz von 0,16 v. H. anbieten. Den aktuellen Umlagesatz U2 finden Sie in der Beitragsübersicht.

Weiterführende Informationen & Unterlagen
Ansprechpartner zum Thema

Sabine Waas

Beiträge | Buchhaltung | Meldungen | KVdR | Freiwillige Versicherung | Studenten
  • Tel: 09401 70-3919
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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BKK KRONES, Bayerwalderstraße 2L, 93073 Neutraubling | Öffnungszeiten Mo.-Do. 07-17 Uhr, Fr. 07-15 Uhr

Telefon 09401 70-3525, Fax 09401 70-2950 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.bkk-krones.de