Veränderter BKK-Service für Firmenkunden

Meldungen nach der DEÜV und Beitragsnachweise per E-Mail

Mittlerweise ist das Internet zu einem wichtigen Kommunikationsmedium im geschäftlichen Umfeld geworden. Mit dem Siegeszug des Internet hat auch die Kommunikation via Electronic Mail -–Kurz E-Mail – Einzug gehalten. Die E-Mail ersetzt heute in vielen Bereichen die Beförderung von Briefen durch die „gelbe Post".

Betriebe, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen durchführen oder durch ein Rechenzentrum erstellen lassen, können ihre Meldungen nach der DEÜV auf maschinell verwertbaren Datenträgern (z.B. Disketten) oder per Datenfernübertragung (DFÜ) erstatten.

Ab dem 01. Oktober 2000 können Arbeitgeber die Meldedaten an das Rechenzentrum des BKK-Bundesverbandes auch per E-Mail abgeben, wenn die Daten im Krankenkassenkommunikationssystem-Standard (KKS) geliefert werden. Arbeitgeber, die bereits zum maschinellen Meldeverfahren zugelassen sind, benötigen für die Abgabe der Meldungen per E-Mail keine neue Zulassung. Neue Anwendungsprogramme eröffnen ihnen die Möglichkeit, die Meldungen nach der DEÜV und auch die Beitragsnachweise per E-Mail zu versenden.

Das E-Mail – Verfahren zur Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen an die Krankenkassen erlaubt vorrangig kleinen und mittelständischen Unternehmen die Datenübertragung kostengünstig zu nutzen. Der Nachrichtenumfang ist beschränkt auf ca ein Megabyte prü E-Mail und damit nur bedingt für Großkunden geeignet.

Im Übrigen muß der Arbeitgeber nicht mehr selektieren. Die Anwendungsprogramme gewährleisten, dass die Meldungen unter Angabe der Betriebsnummer der Krankenkasse, der der Beschäftigte angehört, automatisch an die zuständige Datenannahmestelle geleitet werden können.

Der zum maschinellen Meldeverfahren zugelassene Arbeitgeber muss zu Beginn einige wenige Vorarbeiten durchführen:

  • Der Lieferant des Entgeltabrechnungsprogramms soll mitteilen, ab wann sein Produkt die Abgabe von Meldungen nach der DEÜV per E-Mail unterstützt.
  • Der Arbeitgeber benötigt einen Internet- oder E-Mail-Anschluss.
  • Der Arbeitgeber muss für das Sicherheitsverfahren einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel erstellen. Diesen Vorgang unterstützt die spezielle Erweiterung der Anwendungsprogramme.

Der öffentliche Schlüssel ist von einem TrustCenter, z.B. der ITSG GmbH, Postfach 500152, 63094 Rodgau, zu zertifizieren. Die Übersendung des öffentlichen Schlüssels erfolgt per E-Mail. Den Vorgang unterstützt i.d.R. ebenfalls das Anwendungsprogramm. Die Zertifizierung des öffentlichen Schlüssels ist derzeit mit Kosten verbunden, die aber, bezofen auf einen Dreijahreszeitraum lediglich 160,00 DM betragen. (4,44 DM pro Monat) und daher für den Einsatz des Verfahrens nicht hinderlich sein dürften.

Weitere Informationen:
Zentrale BKK-Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren
Kronprinzenstr. 6
45128 Essen
Ansprechpartner:
Klaus Frank Tel.: 0201/179-1561
Norbert Gierig Tel.: 0201/179-1527
Thomas Krämer Tel.: 0201/179-1258
Beitragsnachweis

Arbeitgeber-Software

Sv.net richtet sich an Arbeitgeber, die Meldungen und Beitragsnachweise zur Zeit noch auf den üblichen Papierformularen erstellen und per Post an die BKK senden. Das trifft vor allem auf die Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe zu. Gerade ihnen bietet sv.net eine kosten- und zeitsparende Alternative zur herkömmlichen, aufwändigen Abwicklung von Sozialversicherungsangelegenheiten.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Link
[ sv.net/online ]