Abbuchungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge

Die moderne Verwaltungsorganisation erlaubt es uns, allen Arbeitgebern das kostenlose und bequeme Abbuchungsverfahren für die Beiträge zur Sozialversicherung anzubieten.

Die Abbuchung ist bei jedem Geldinstitut im Inland und für jede Abrechnungsart möglich. Dies spart Ihnen Zeit und Geld. Sie brauchen sich nie mehr über einen verpaßten Zahlungstermin zu ärgern.

Bitte nutzen Sie dieses Angebot. Sie können Ihre Beitrittserklärung ganz einfach anschauen und ausdrucken, indem Sie die folgende PDF-Datei anklicken:

Einzugsermächtigung (8KB)

Das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie dann an die BKK Krones zurück.

Falls Sie keine Dauerbeitragsnachweisung ausgestellt haben, benötigen wir darüber hinaus die laufenden Beitragsnachweisungen. Alles andere erledigen wir. Sie brauchen danach weder Einzelüberweisung noch Scheck und müssen auch die Belastung nicht mehr überwachen. Den Lastschriftbeleg für Ihre Beiträge erhalten Sie automatisch mit dem Kontoauszug Ihrer Bank.

Falls Sie noch Fragen haben beraten wir Sie gern.