Zuzahlung, Befreiung, Eigenanteile
- Belastungsgrenze Kinder und Jugendliche
- Belastungsgrenze Versicherte über 18 Jahre
- Sonderregelung für chronisch Kranke
- Allgemeines zu Zuzahlungen
- Zuzahlungen Arztbesuch
- Zuzahlungen Arznei- und Verbandmittel
- Zuzahlungen Heilmittel, häusliche Krankenpflege
- Zuzahlungen Hilfsmittel
- Zuzahlungen Soziotherapie und Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
- Zuzahlungen Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
- Zuzahlungen Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
- Zuzahlungen Krankenhaus
- Zuzahlungen Fahrkosten
- Zuzahlungen Zahnersatz
Gute Grundversorgung gibt Sicherheit
Um Sie finanziell nicht zu überfordern, hat der Gesetzgeber unterschiedliche Regelungen zu den Eigenanteilen und Zuzahlungen getroffen.
Belastungsgrenze Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit (außer bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Fahrkosten).
Belastungsgrenze Versicherte über 18 Jahre
Welche Einnahmen gehören zum Lebensunterhalt? Um Sie finanziell nicht zu überfordern, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Zuzahlungen nur bis zu einem Betrag in Höhe von 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten sind.
Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören z. B. Lohn oder Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten), Kapitalerträge (Zinsen) und Mieteinnahmen. Unberücksichtigt bleiben Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz.
Die Bruttoeinnahmen der mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und des eingetragenen Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden mit herangezogen. Hierbei werden die Gesamtbruttoeinnahmen um 15 % der jährlichen Bezugsgröße (2010 = 4.599 Euro) für den ersten und um 10 % (2010 = 3.066 Euro) für jeden weiteren Angehörigen vermindert. Bei Kindern erfolgt die Kürzung in Höhe des Kinderfreibetrages (2010 = 7.008 Euro).
Für einige Personengruppen, z. B. Empfänger von Sozialhilfe, gelten besondere Regelungen zur Bestimmung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Sonderregelung für chronisch Kranke
Wer wegen einer schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist, braucht – auf Antrag – nur Zuzahlungen bis zu 1 % der jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Wichtig: Sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen, gilt die niedrigere Zuzahlungsgrenze für alle anfallenden Zuzahlungen.
Allgemeines zu Zuzahlungen
Zuzahlungen
Für alle medizinischen Leistungen werden Zuzahlungen erhoben, die von allen gesetzlich Krankenversicherten zu zahlen sind. Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegen die Kosten unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind bis auf Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten von allen Zuzahlungen befreit.
Zuzahlungen Arztbesuch
Praxisgebühr von jeweils 10 Euro pro Quartal beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten. AUSNAHMEN bei Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn dieser Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Zuzahlungen Arznei- und Verbandmittel
Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.
Zuzahlungen Heilmittel, häusliche Krankenpflege
Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).
Zuzahlungen Hilfsmittel
Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.
Zuzahlungen Soziotherapie und Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro
Zuzahlungen Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Zuzahlungen Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag
Zuzahlungen Krankenhaus
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Zuzahlungen Fahrkosten
10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Zuzahlungen Zahnersatz
50 % der Kosten (Zuzahlung vermindert sich um 10 % bzw. weitere 5 %, wenn der Versicherte in den vorangegangenen fünf bzw. zehn Jahren regelmäßig Zahnpflege betrieben und die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen hat).
Quelle: BKK Landesverband Bayern
Ansprechpartner zum Thema
Sandra Faltermeier
Kundenbetreuung A -Go
- Tel: 09401 70-2778
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Eva Hofmann
Kundenbetreuung Gr - Mah
- Tel: 09401 70-2602
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Susanne Hien
Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
- Tel: 09401 70-1578
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Susanne Rauch
Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
- Tel: 09401 70-3525
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