Krankenhausbehandlung

Gute Grundversorgung gibt Sicherheit

Auch wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig wird, ist die BKK KRONES für Sie da und übernimmt die anfallenden Kosten für Aufenthalt und Behandlung.

Kostenübernahme im Krankenhaus

Bei stationärer Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus übernehmen wir – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung – alle Kosten (einschl. Unterkunft und Verpflegung) für die Dauer des medizinisch notwendigen Aufenthaltes ohne zeitliche Begrenzung.

Gesetzliche Zuzahlung für max. 28 Tage

Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 Euro pro Kalendertag und sind auf höchstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Versicherte unter 18 Jahren sind davon sogar völlig befreit.

Weiterführende Informationen & Unterlagen
Ansprechpartner zum Thema

Sandra Faltermeier

Kundenbetreuung A -Go
  • Tel: 09401 70-2778
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eva Hofmann

Kundenbetreuung Gr - Mah
  • Tel: 09401 70-2602
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Susanne Hien

Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
  • Tel: 09401 70-1578
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Susanne Rauch

Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
  • Tel: 09401 70-3525
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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BKK KRONES, Bayerwalderstraße 2L, 93073 Neutraubling | Öffnungszeiten Mo.-Do. 07-17 Uhr, Fr. 07-15 Uhr

Telefon 09401 70-3525, Fax 09401 70-2950 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.bkk-krones.de