Krankengeld/Kinderkrankengeld

Gute Grundversorgung gibt Sicherheit

Niemand kann planen, wann er oder sie krank wird. Die BKK KRONES bietet zu jedem Zeitpunkt finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und auch bei Krankheit Ihres Kindes.

Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zahlen wir nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung das gesetzliche höchstmögliche Krankengeld.

Anspruch auf Krankengeld

Der Krankengeldanspruch ist zeitlich unbefristet, allerdings mit der Ausnahme, dass Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren begrenzt ist.

Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes

Krankengeld erhalten Sie auch, wenn Sie zur Betreuung und Pflege Ihres erkrankten Kindes unter zwölf Jahren Ihrer Arbeit fernbleiben müssen. Die Leistung wird bis zehn Arbeitstage, für Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage im Jahr gewährt.

Ansprechpartner zum Thema

Sandra Faltermeier

Kundenbetreuung A -Go
  • Tel: 09401 70-2778
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eva Hofmann

Kundenbetreuung Gr - Mah
  • Tel: 09401 70-2602
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Susanne Hien

Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
  • Tel: 09401 70-1578
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Susanne Rauch

Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
  • Tel: 09401 70-3525
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Artikel

BKK KRONES, Bayerwalderstraße 2L, 93073 Neutraubling | Öffnungszeiten Mo.-Do. 07-17 Uhr, Fr. 07-15 Uhr

Telefon 09401 70-3525, Fax 09401 70-2950 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.bkk-krones.de