Krankengeld/Kinderkrankengeld
Gute Grundversorgung gibt Sicherheit
Niemand kann planen, wann er oder sie krank wird. Die BKK KRONES bietet zu jedem Zeitpunkt finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und auch bei Krankheit Ihres Kindes.
Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zahlen wir nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung das gesetzliche höchstmögliche Krankengeld.
Anspruch auf Krankengeld
Der Krankengeldanspruch ist zeitlich unbefristet, allerdings mit der Ausnahme, dass Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren begrenzt ist.
Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes
Krankengeld erhalten Sie auch, wenn Sie zur Betreuung und Pflege Ihres erkrankten Kindes unter zwölf Jahren Ihrer Arbeit fernbleiben müssen. Die Leistung wird bis zehn Arbeitstage, für Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage im Jahr gewährt.
Ansprechpartner zum Thema
Sandra Faltermeier
Kundenbetreuung A -Go
- Tel: 09401 70-2778
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Eva Hofmann
Kundenbetreuung Gr - Mah
- Tel: 09401 70-2602
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Susanne Hien
Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
- Tel: 09401 70-1578
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Susanne Rauch
Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
- Tel: 09401 70-3525
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