Zahnersatz und Kieferorthopädie

Gute Grundversorgung gibt Sicherheit

Zähne sind wichtig. Und wenn hier etwas kaputt geht, kann es sehr teuer werden. Die BKK KRONES ist auch beim Thema Zahn für Sie da – bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädischen Maßnahmen.

Freie Zahnarztwahl

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der BKK KRONES Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.

Kostenlose Zahnreinigung

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit für einen zuzahlungsfreien Zahnersatz und eine kostenlose professionelle Zahnreinigung

Kostenbeteiligung bei Zahnersatz

Ihre BKK KRONES  beteiligt sich an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.

 Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Implantate. 

Wie hoch Ihr persönlicher Festzuschuss ist, erfragen Sie am besten vor Behandlungsbeginn bei uns nach.

Zuschusserhöhung bei regelmäßigem Zahnarztbesuch

Der Festzuschuss erhöht sich um 20 %, wenn Sie in jedem der vergangenen fünf Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben.

Können Sie zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 %.

Zahnersatz ohne Zuzahlung

Eine weitere attraktive Extraleistung der BKK KRONES. Fragen Sie uns.

Härtefallregelung beim Zahnersatz

Die BKK KRONES übernimmt sogar 100 Prozent der Kosten für die jeweilige Regelversorgung, wenn Versicherte wegen ihrer Einkommensverhältnisse unzumutbar belastet werden. Das trifft dann zu, wenn die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Alleinstehender 1.022,00 Euro im Monat nicht übersteigen. Leben in Ihrem Haushalt Familienangehörige, sind die Gesamteinnahmen aller Angehörigen zu berücksichtigen. Dafür erhöht sich die Einkommensgrenze für den ersten Angehörigen um 383,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen um 255,50 Euro. Härtefälle können auch bei anderen Personengruppen, wie z. B. Beziehern von Arbeitslosengeld II, vorliegen.

Wählt ein Versicherter einen aufwendigeren Zahnersatz als die Regelversorgung, hat er die Mehrkosten selbst zu zahlen. Wegen weiterer möglicher Beteiligungen wenden Sie sich bitte an Ihre BKK KRONES.

Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 % (bei gleichzeitiger Behandlung). Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, übernehmen wir diese Kosten auch, wenn bei Ihnen schwere Kieferanomalien vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen.

Optimierte Versorgung bei kieferorthopädischer Behandlung

Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %), so dass die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei ist.
Mittlerweile gibt es eine optimierte Versorgung zur kieferorthopädischen Behandlung als Extraleistung der BKK KRONES.

Weiterführende Informationen & Unterlagen
Ansprechpartner zum Thema

Sandra Faltermeier

Kundenbetreuung A -Go
  • Tel: 09401 70-2778
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eva Hofmann

Kundenbetreuung Gr - Mah
  • Tel: 09401 70-2602
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Susanne Rauch

Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
  • Tel: 09401 70-3525
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Susanne Rauch

Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
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Telefon 09401 70-3525, Fax 09401 70-2950 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.bkk-krones.de