Pflegeversicherung/Pflegeleistungen
- Pflegekasse
- Leistungen der Pflegeversicherung
- In jedem Fall optimale Pflegeversorgung
- Leistungen der ambulanten Pflege und Pflegestufen
- Leistungen bei vollstationärer Pflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Stationäre Pflege
- Sonstige Hilfen der Pflegeversicherung
- Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen
- Wer ist eine „Pflegeperson“?
- Beiträge zur Rentenversicherung
Gute Grundversorgung gibt Sicherheit
Pflegebedürftigkeit kann ganz plötzlich und durch unterschiedlichste Situationen entstehen. Ob im Alter oder durch einen Unfall – die BKK KRONES sichert Sie ab, wann immer Sie Hilfe brauchen.
Pflegekasse
Die zentrale Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftige und Angehörige bei der ambulanten Pflege zu unterstützen und bei der stationären Pflege die Pflegebedürftigen von Kosten zu entlasten. Dafür hat die BKK KRONES die Pflegekasse eingerichtet, die ein umfassendes Spektrum an gesetzlich festgelegten Leistungen für die Versicherten erbringt.
Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflege-Sachleistung oder Geldleistung
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- soziale Absicherung der Pflegepersonen
- Pflegekurse
In jedem Fall optimale Pflegeversorgung
Um für die pflegebedürftigen Versicherten die richtige Pflegestufe und alle erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln, behandelt Ihre Pflegekasse der BKK KRONES jeden Einzelfall individuell und äußerst sorgfältig. Unterstützt werden sie dabei von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Leistungen der ambulanten Pflege und Pflegestufen
Eine wesentliche Aufgabe der Pflegeversicherung ist die Unterstützung der Pflegebedürftigen und Angehörigen bei der ambulanten Pflege. Als pflegebedürftig gelten dabei Personen, die aufgrund einer dauerhaften Krankheit oder Behinderung, mindestens jedoch für sechs Monate, nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Dann muss ihnen geholfen werden: z. B. bei der Körperpflege, bei der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Im Einzelnen sieht das so aus:
Grundpflege
- Zur Körperpflege zählen Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm-/Blasenentleerung.
- Zur Ernährung gehört neben der Nahrungsaufnahme auch die mundgerechte Zubereitung von Speisen.
- Zur Mobilität gehören Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden sowie Gehen, Stehen und Treppensteigen innerhalb der Wohnung, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (Arztbesuch).
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung und Wechseln von Kleidung und Wäsche sowie Reinigung und Beheizen der Wohnung.
Leistungen bei vollstationärer Pflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Nicht alle Pflegebedürftigen können ganz oder teilweise zu Hause betreut und versorgt werden. Viele sind auf eine vollstationäre Pflege in dafür vorgesehenen Einrichtungen angewiesen. Auch hier erbringen die BKK-Pflegekassen Leistungen für die Pflegebedürftigen.
Stationäre Pflege
Für folgende Kosten der stationären Pflege kommt die Pflegekasse der BKK KRONES auf:
- die pflegebedingten Aufwendungen,
- die medizinische Behandlungspflege durch das Heimpersonal,
- die soziale Betreuung durch das Heimpersonal.
Nicht übernommen werden die sogenannten Hotelkosten. Das bedeutet: Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst zu zahlen. Außerdem kann das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen Investitionskosten in Rechnung stellen, soweit diese nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.
Sonstige Hilfen der Pflegeversicherung
Zu dem umfangreichen Leistungskatalog der BKK-Pflegekasse gehören nicht nur Leistungen bei ambulanter und vollstationärer Pflege sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Das Angebot wird auch ergänzt um
- die Urlaubs- und Krankheitsvertretung für Pflegepersonen,
- die teilstationäre Tages- und Nachtpflege,
- die Kurzzeitpflege,
- die Pflege-Hilfsmittel für den Verbrauch,
- die technischen Hilfen und
- die Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung.
Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen
In Deutschland werden derzeit über 1,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und betreut. In den meisten Fällen leisten Angehörige, Verwandte oder Freunde eine oft aufopfernde und nicht zu unterschätzende Arbeit.
Wer ist eine „Pflegeperson“?
Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegen und versorgen, gelten als „Pflegepersonen“.
Für diese freiwilligen Helfer ist es wichtig und unerlässlich, zum einen sozial abgesichert zu sein und zum anderen ihre Leistung auch honoriert zu bekommen. Und hier setzt die Pflegeversicherung der BKK KRONES an.
Beiträge zur Rentenversicherung
Wer Pflegebedürftige pflegt, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten – mit dem Ergebnis: Er/Sie kann nur eingeschränkt etwas für seine/ihre Altersvorsorge tun.
Die BKK-Pflegekasse zahlt deshalb für die Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren. Allerdings werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt, wenn die Pflegeperson nebenher noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt.
Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand.
Übersicht: Zahlen und Daten
Weiterführende Informationen & Unterlagen
- BKK Pflege-Finder - Suchilfe für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, inkl. Leistungs- und Qualitätsbewertungen
- Netzwerk Pflegeberatung
- Pflegeservice Bayern
- Pflege und Beruf - Informationen für Unternehmen und Beschäftigte
- Pflege Zahlen und Daten
- Pflege Faktenspiegel 2010
- Pflegestatistik 2009
- Pflegeleistungen ausführlich
- Pflegeberatung bei der BKK KRONES
- Pflege Tipps
Ansprechpartner zum Thema
Susanne Rauch
Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
- Tel: 09401 70-3525
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Susanne Hien
Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
- Tel: 09401 70-1578
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Artikel



