Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Gute Grundversorgung gibt Sicherheit

Seinem Arzt muss man vertrauen. Darum können Sie Ihren Arzt generell frei wählen. Die BKK KRONES garantiert Ihnen immer die bestmögiche ärztliche und zahnärztliche Behandlung.

Ärztliche Behandlung

Als Versicherter der BKK KRONES genießen Sie den Anspruch auf ärztliche Behandlung mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden, und zwar zeitlich unbegrenzt. Sie können grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen, der zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Dieser Arzt überweist Sie, falls erforderlich, an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus.

Vorteile durch Hausarztmodell und DMP-Programm

Durch die Teilnahme am Hausarztmodell können Sie Ihre jährliche Praxisgebühr auf 10 Euro reduzieren. Zudem erhalten Teilnehmer an einem DMP-Programm (verlinken intern) einen jährlichen Teilnahmebonus von 40 Euro, wodurch die Aufwendungen der Praxisgebühr ebenfalls ausgeglichen werden. Teilnehmer an beiden Programmen erhalten in der Summe einen finanziellen Vorteil von insgesamt 70 Euro. Überprüfen Sie die Teilnahmevoraussetzungen.

Zahnärztliche Behandlung

Als Versicherter der BKK KRONES haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltenden Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen usw.). Das gilt natürlich auch für das Ziehen von Zähnen und für "Parodontose-Behandlungen" (Zahnbetterkrankungen).

Zahnersatz

Benötigen Sie Zahnersatz, zahlen wir grundsätzlich einen „befundorientierten Festzuschuss“ zu den "Vertragskosten" für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen).

Wenn Sie sich regelmäßig um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne bemühen, erhöht sich dieser Festzuschuss um 20 Prozent. Vorausgesetzt, Sie haben sich in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren vor der Behandlung mindestens einmal im Jahr (bei 12 bis 18-Jährigen mindestens einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen lassen. Unser Festzuschuss erhöt sich um weitere 10 Prozent, wenn Sie solche Untersuchungen in den vorangegangenen zehn Kalenderjahren im Bonusheft nachweisen können.

Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben die Zähne länger gesund und zweitens ist der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil geringer, falls später doch ein Zahnersatz notwendig werden sollte.

Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 % (bei gleichzeitiger Behandlung).

Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, übernehmen wir diese Kosten auch, wenn bei Ihnen schwere Kieferanomalien vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen.

Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %), so dass die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei ist. Bei den Extraleistungen der BKK KRONES finden Sie einen neuen Versorgungsvertrag mit besseren Leistungen für kieferorthopädische Behandlung.

Freie Arztwahl, Kostenübernahme und Praxisgebühr

Ihren Arzt bestimmen Sie unter den Vertragsärzten selbst. Alle Leistungen werden über die BKK-Card abgerechnet. Wir übernehmen sämtliche Kosten einer notwendigen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden.

Bei Ihrem ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Quartal fällt die Praxisgebühr in Höhe von 10,00 Euro an, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge sowie Schutzimpfungen! Folgebesuche im gleichen Quartal sind ebenfalls praxisgebührenfrei.

Weiterführende Informationen & Unterlagen
Ansprechpartner zum Thema

Sandra Faltermeier

Kundenbetreuung A -Go
  • Tel: 09401 70-2778
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eva Hofmann

Kundenbetreuung Gr - Mah
  • Tel: 09401 70-2602
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Susanne Hien

Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
  • Tel: 09401 70-1578
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Susanne Rauch

Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
  • Tel: 09401 70-3525
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Artikel

BKK KRONES, Bayerwalderstraße 2L, 93073 Neutraubling | Öffnungszeiten Mo.-Do. 07-17 Uhr, Fr. 07-15 Uhr

Telefon 09401 70-3525, Fax 09401 70-2950 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.bkk-krones.de