Akupunktur

Gute Grundversorgung gibt Sicherheit

Akupunktur war lange ein Streitthema. Die BKK KRONES sieht darin eine absolut legitime Behandlungsform, die bei bestimmten Krankheitsbildern sehr gute Behandlungsergebnisse gebracht hat. Wir sagen ja zur Akupunktur.

Hilfe bei chronischen Schmerzen

Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose übernehmen wir die Kosten einer Akupunkturbehandlung bei speziell ausgebildeten Ärzten. Ärzte mit einer qualitativ hochwertigen Akupunkturausbildung können die Behandlung direkt über die Krankenversicherungskarte abrechnen, wenn diese eingesetzt wird bei

  • chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder
  • chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (verschleißbedingte Erkrankung des Kniegelenks)

Voraussetzung ist, das eine der Erkrankungen seit mindestens sechs Monaten besteht. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

Wie wirkt die Akupunktur?

Anatomische Studien haben ergeben, dass an den meisten Akupunkturpunkten sogenannte Gefäß-Nerven-Bündel von der Oberfläche in die Tiefe treten. Doch es gibt auch andere anatomische Strukturen, die als Akupunkturpunkte gelten. Von all diesen Punkten soll es einen therapeutisch wirksamen und effektiven Zugang zu Funktionsstörungen der inneren Organe geben.

Medizinische Wirkung auch wissenschaftlich akzeptiert

Die vermutliche Wirkungsweise der Akupunktur konnte in den vergangenen Jahrzehnten über verschiedene naturwissenschaftliche Erklärungsmodelle besser beschrieben werden: Über Reizung von Akupunkturpunkten bilden sich im Körper körpereigene, morphiumartige Substanzen (Endorphine) und Nervenüberträgersubstanzen (Neurotransmitter). Diese Substanzen wirken schmerzstillend und psychisch ausgleichend.

Schmerzkontrolle über das zentrale Nervensystem

Bei der Akupunktur werden also Mechanismen zur Schmerzkontrolle aktiviert: Über Reize an bestimmten Hautstellen soll die Schmerzempfindlichkeit im zentralen Nervensystem für später auftretende Schmerzimpulse der Krankheit unempfindlich gemacht werden. Die Akupunktur kann nur Teil eines gesamten Therapiekonzeptes sein. Deshalb ist vor der Akupunkturbehandlung immer eine genaue Diagnosestellung erforderlich

Praxisgebühr

Wie bei einem Arztbesuch fällt auch bei der Akupunktur-Behandlung die Arztgebühr („Praxisgebühr“) von 10 Euro pro Quartal an.

Weiterführende Informationen & Unterlagen
Ansprechpartner zum Thema

Sandra Faltermeier

Kundenbetreuung A -Go
  • Tel: 09401 70-2778
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Eva Hofmann

Kundenbetreuung Gr - Mah
  • Tel: 09401 70-2602
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Susanne Hien

Kundenbetreuung Mai - Schmid | WERO Pflegeversicherung A -L
  • Tel: 09401 70-1578
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Susanne Rauch

Kundenbetreuung Schmo - Z | Pflegeversicherung M - Z
  • Tel: 09401 70-3525
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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