Hausarztzentrierte Versorgung

Das Hausarztprogramm der BKK KRONES

Das BKK Hausarztprogramm fördert eine besondere Qualität der hausärztlichen Versorgung. Es eignet sich insbesondere für Patienten, die eine intensive ärztliche Betreuung benötigen und häufig und regelmäßig ihren Hausarzt sowie verschiedene Fachärzte aufsuchen müssen.
Ab dem 01.04.2012 gibt es einen neuen Hausarztvertrag mit verbesserten Konditionen. Alle Teilnehmer des Hausarztvertrages vom 01.07.2010 werden automatisch in den neuen Vertrag übernommen. Das erspart einen neuen Einschreibeprozess. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte umgehend bescheid.

Zwei Hausarztprogramme zur Auswahl

Bereits seit Oktober 2007 haben BKK-Versicherte in Bayern die Möglichkeit, an einem mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) entwickelten Hausarztprogramm teilzunehmen. Seit dem 01.07.2010 gibt es ein zweites BKK Hausarztprogramm, das mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) vereinbart wurde. Bayerische Hausärzte können nun entscheiden, welches der beiden Modelle sie ihren Patienten/Patientinnen anbieten wollen. Der Vertrag ab dem 01.04.2012 ersetzt den Vertrag zum 01.07.2010.

Der Hausarzt als Lotse und erste Anlaufstelle

Beim BKK Hausarztprogramm übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion, das heißt er koordiniert und steuert die Behandlung des Patienten. Folglich laufen sämtliche Untersuchungs- und Therapieergebnisse aller an der Behandlung beteiligten Fachärzte und Krankenhäuser zentral bei ihm ein.

Das Überweisungsgebot durch den Hausarzt ist wesentlicher Bestandteil des Hausarztprogramms. Bei Behandlungsbedarf verpflichtet sich der Patient grundsätzlich, zuerst den gewählten Hausarzt oder die Hausärztin auszusuchen. Ausgenommen hiervon sind Besuche bei Frauenärzten und Augenärzten sowie Notfallbehandlungen.

Die Vorteile des BKK Hausarztprogramms auf einen Blick

  • Der Hausarzt übernimmt als erste Anlaufstelle eine Lotsenfunktion und koordiniert alle notwendigen (Fach-)Arzt- und Krankenhaustermine für Sie. Ausgenommen hiervon sind Notfälle sowie Besuche beim Augen- und Frauenarzt.
  • Bessere Abstimmung und Koordination von Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern.
  • Unnötige Doppeluntersuchungen wie beispielsweise mehrfaches Röntgen werden vermieden.
  • Besondere Betreuungsangebote (z. B. zeitnahe Versorgung mit Hilfsmitteln)
  • Ihr Hausarzt behält den Gesamtüberblick über Ihre Krankengeschichte.
  • Auf Wunsch erhalten Sie eine Sprechstunde (Mo – Fr nach Absprache) und eine Terminabendsprechstunde bis 20.00 Uhr (für Berufstätige).
  • Die Wartezeiten betragen in der Regel maximal 30 Minuten.
  • Alle am Programm teilnehmenden Hausärzte müssen Qualitätskriterien nachweisen. Hierzu zählt u. a. die regelmäßige Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen (Psychosomatik, etc.).
  • Schnelle Terminvergabe an Fachärzte

Alles zur Programmeinschreibung

So einfach geht's: 
Das BKK Hausarztprogramm ist kostenlos und freiwillig. Die Teilnahmeerklärung zum Programm können Sie direkt bei dem von Ihnen gewählten Hausarzt unterzeichnen, der die Unterlagen an Ihre BKK weiterleitet. Mit Ihrer Einschreibung (Neueinschreibung) verpflichten Sie sich, mindestens zwölf Monate an dem Hausarztprogramm teilzunehmen und Fachärzte nur noch mit einem Überweisungsschein Ihres Hausarztes aufzusuchen.

Kündigung - und Bindungsfrist

Grundsätzlich ist man mindestens 12 Monate an den Hausarztvertrag gebunden. Eine erstmalige Kündigung ist spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bindungsjahres schrifltich bei der BKK Krones einzureichen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Bindung um weitere 12 Monate. Für Versicherte, die bereits eingeschrieben sind, gilt die Frist ab Beginn der Ersteinschreibung in den „alten“ Vertrag. Die 12-monatige Bindungsfrist beginnt also mit dem Neuvertrag NICHT neu zu laufen.
In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des HzV-Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogrammes wechseln, z.B. wenn
- der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
- er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
- Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.

Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der BKK schriftlich mitteilen.

Teilnahme des Hausarztes

Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er am BKK Hausarztmodell teilnimmt oder prüfen Sie selbst unter www.hausarzt-suche.de(BKK Bayern – HZV Vertrag ankreuzen).

 

Praxisgebühr wird auf 10 Euro pro Jahr gesenkt

Ihre Praxisgebühr wird durch Ihre Einschreibung auf 10 Euro pro Zeitjahr ermäßigt.
 Sie erhalten von uns eine Hausarztkarte, welche Sie bitte bei all Ihren Terminen zusammen mit Ihrer Versichertenkarte dem Hausarzt vorlegen. Auf dieser Karte ist vermerkt, ab wann das Hausarztmodell für Sie beginnt (in der Regel ab Folgequartal der Einschreibung). Mit dem Beginn Ihrer Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung zahlen Sie letztmalig Ihre 10 Euro, die drei Folgequartale sind zuzahlungsfrei.

BKK Starke Kids – Premiumvorsorge für Kinder und Jugendliche

Ein hausarztbasiertes Versorgungsmodell gibt es auch für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche. Das Programm „BKK Starke Kids“ wird in Kooperation mit den Kinder- und Jugenärzten in Bayern umgesetzt. Es bietet eine maßgeschneiderte und kostenfreie Gesundheitsvorsorge speziell für Kinder und Jugendliche.

Vorsicht: Eine gleichzeitige Einschreibung in das Hausarztmodell und in BKK Starke Kids geht nicht. Es zählt immer die zuerst getätigte Einschreibung vorrangig.

Weiterführende Informationen & Unterlagen
Ansprechpartner zum Thema

Matthias Peutl

EDV Administration | Statistiken
  • Tel: 09401 70-3050
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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BKK KRONES, Bayerwalderstraße 2L, 93073 Neutraubling | Öffnungszeiten Mo.-Do. 07-17 Uhr, Fr. 07-15 Uhr

Telefon 09401 70-3525, Fax 09401 70-2950 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.bkk-krones.de