Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Allgemeines / Hintergrund
Seit dem Jahr 2006 geplant und nun eingeführt: die elektronische Gesundheitskarte. Die eGK wird sukzessive in Deutschland eingeführt. Bis Ende des Jahres 2011 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen mindestens 10% ihrer Versicherten mit der neuen Karte versorgen. Die eGK wird die aktuelle Krankenversichertenkarte (KVK) Zug um Zug ablösen.
Ziel der eGK
Ziel der neuen Karte ist eine bessere medizinische Versorgung und effizientere Behandlungsabläufe. Erreicht werden soll dies durch eine engere Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen (Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen usw.).
Ihre Mithilfe ist gefragt
Laut Gesetzgeber ist für die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte ein Lichtbild vorgeschrieben. Dieses weist Sie eindeutig als Karteninhaber aus und beugt dadurch dem Missbrauch der Karte vor. Das Lichtbild ist für alle Pflicht. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.
Übermitteln Sie uns Ihr Foto für die eGK
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie uns Ihr Foto übermitteln können:
Per Post
1. Kleben Sie Ihr Passfoto auf den erhaltenen Bilderfassungsbogen.
2. Senden Sie diesen mit dem beiliegenden Rücksendekuvert zurück.
Per Internet-Upload
Sofern Sie ein digitales Passfoto besitzen, können Sie die Möglichkeit des Internet-Uploads:
Welches Foto ist geeignet?
Damit die Ausstellung der Karte reibungslos vonstattengehen kann, soll das Foto folgende Kriterien erfüllen:
- Randloses Passbild im Format 35 x 45 mm
- Ihr Gesicht sollte eine Größe von ca. 32 mm haben, das Bild also gut ausfüllen
- Das Bild muss aktuell, sauber und unbeschädigt sein
- Der Hintergrund sollte einfarbig und ohne störende Gegenstände sein
- Die Augen sind geöffnet, nicht durch Haare, Brillengestelle, getönte Brillengläser oder Sonnenbrillen verdeckt oder durch spiegelnde Reflexe von z.B. Brillengläsern beeinträchtigt
- Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur erlaubt, wenn dies aus religiösen Gründen vorgeschrieben ist. In diesem Fall muss das Gesicht dennoch deutlich erkennbar sein.
- Ein biometrisches Foto nach den Regeln des Passgesetzes ist nicht erforderlich
Wer trägt die Kosten für das Foto?
Eine Beteiligung der BKK an den Kosten für das Foto ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen (ähnlich wie bei Personalausweis bzw. Reisepass).


