Kriterien und Fristen für den Kassenwechsel
Was beim Wechseln zu beachten ist
Hier erfahren Sie mehr über einzelne Details, die bei einem Wechsel von Ihrer bisherigen Krankenkasse zur BKK KRONES beachtet und erfüllt sein müssen, um in den Genuss unserer Vorteile kommen zu können.
Die BKK Krones ist exklusiv für Krones-Mitarbeiter und deren Familien.
Die BKK Krones versichert als nicht geöffnete Betriebskrankenkasse ausschließlich für Mitarbeiter/innen der Krones AG. Die Ehegatten und Kinder der Mitarbeiter/innen können bei eigener Beschäftigung (auch bei anderen Firmen) bei uns versichert bleiben. Ebenfalls kann bei einem Arbeitsplatzwechsel die Mitgliedschaft bei unserer BKK weitergeführt werden.
Kündigungsfristen und Bindungswirkung
Ein Wechsel der Krankenversicherung ist jederzeit möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam – gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, also nach zwei Kalendermonaten. An die Wahl der Krankenkasse sind Sie grundsätzlich 18 Monate gebunden.
Ein Beispiel:
- Kündigung zur bisherigen Krankenkasse am 31.01.
- Beitritsserklärung zur BKK + Vorlage der Kündigungsbestätigung am 10.02.
➭ Die BKK stellt die Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgeber aus
➭ Beitritt wirksam zum 01.04.
Bescheinigungen und Meldungen
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse immer schriftlich vorzunehmen. Gleichzeitig können Sie bei unserer BKK den Beitritt schriftlich erklären. Sobald der BKK Krones die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt, stellt sie eine Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber aus. Ihr Arbeitgeber meldet Sie daraufhin bei unserer BKK an.
Sonderkündigungsrecht
Erhöht eine Krankenkasse den Beitragssatz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen gilt die „Bindungsfrist“ von 18 Monaten nicht.
Ein Beispiel:
- Beitragssatzerhöhung zum 01.04.
- Kündigung möglich bis zum 30.04.
- Kündigung wirksam zum 30.06.
- BKK-Mitgliedschaft ab 01.07
Dokumente zum Thema
Ansprechpartner zum Thema
Sabine Waas
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- Tel: 09401 70-3919
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