|
Die BKK Krones versichert als nicht für den Markt geöffnete Betriebskrankenkasse ausschließlich Mitarbeiter/innen der Krones AG. Die Ehegatten und Kinder der Mitarbeiter/innen können bei eigener Beschäftigung (auch bei anderen Firmen) bei uns versichert bleiben. Ebenfalls kann bei einem Arbeitsplatzwechsel die Mitgliedschaft bei unserer BKK weitergeführt werden.
Kündigungsfristen und Bindungswirkung
Mit 2002 sind die Wahlrechte für versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder vereinheitlicht. Neu ist, dass ein Wechsel der Krankenversicherung nun auch für Versicherungspflichtige jederzeit möglich ist. Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, also nach zwei Kalendermonaten. An die Wahl der Krankenkasse sind Sie grundsätzlich 18 Monate gebunden.
Bescheinigungen und Meldungen
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse immer schriftlich vorzunehmen. Gleichzeitig können Sie bei unserer BKK den Beitritt schriftlich erklären. Sobald der BKK die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt, stellt sie eine Mitgliedbescheinigung für den Arbeitgeber aus. Ihr Arbeitgeber meldet Sie daraufhin bei unserer BKK an.
Übrigens: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie nicht mehr automatisch die Krankenversicherung wechseln. Nähere Infos erhalten Sie bei unserer BKK.
|
Ein Beispiel:
|
|
|
Kündigung zur bisherigen Krankenkasse am
|
31.01.2002
|
Beitritsserklärung zur BKK und Vorlage der
Kündigungsbestätigung am |
10.02.2002
|
Die BKK stellt die Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage
bei Arbeitgeber aus |
|
| Beitritt wirksam zum |
01.04.2002
|
|
Sonderkündigungsrecht
Erhöht eine Krankenkasse den Beitragssatz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
In diesen Fällen gilt die Bindungsfrist von 18 Monaten nicht.
|
Ein Beispiel:
|
|
|
Beitragssatzerhöhung zum
|
01.04.2002
|
| Kündigung möglich bis zum |
30.04.2002
|
| Kündigung wirksam zum |
30.06.2002
|
| BKK-Mitgliedschaft ab |
01.07.2002
|
|
Noch Fragen?
Zugegeben, das Thema Wahlrechte und Kassenwechsel ist sehr vielschichtig. Dennoch, so hoffen wir, konnten wir Ihnen einen ersten Überblick geben. Wenn Sie weitere Fragen haben werden Sie die BKK-Berater gerne umfassend persönlich informieren.
|