Suchmaschine „Arzneimittel ohne Zuzahlung“
auf der Internetseite
www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung
können Sie sich ab sofort informieren, welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit sind. Mittlerweilen sind über 8.000 Arzneimittel von der Zuzahlung enthoben und auf dieser Internetseite aufgelistet.
Die Suchfunktion bietet nicht nur schnelle Informationen, sondern ermöglicht auch weitergehende Recherchen, z.B. nach wirkstoffidentischen Arzneimitteln. Wenn Sie den Medikamentennamen in die Suchmaske eingeben, erfahren Sie auf einen Blick, ob dieses Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht.
Optisch wird das Ganze durch Ampelfarben unterstützt: grün steht für zuzahlungsfrei und rot für nicht zuzahlungsfrei. Erscheint ein gelber Punkt, ist zwar das gesuchte Medikament nicht von der Zuzahlung befreit. Es gibt aber zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung aus der gleichen Gruppe. Diese wirkstoffidentischen Arzneimittel werden in einer Liste dargestellt und kann ausgedruckt werden. Damit können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich und sinnvoll ist.
Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann Ihnen jedoch helfen, sich künftig noch besser über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld sparen.
Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller wird die Internet-Suchfunktion 14tägig aktualisiert. Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist somit kein feststehendes Verzeichnis und ändert sich ständig.
Erhöht beispielsweise ein Hersteller den Preis, können Arzneimittel, die bereits zuzahlungsfrei waren, wieder zuzahlungspflichtig werden. Oder auch umgekehrt: Preissenkungen können dazu führen. dass Arzneimittel, für die in der Vergangenheit eine Zuzahlung erforderlich war, künftig zuzahlungsbefreit sind.
Probieren Sie es! Sie sparen bares Geld!
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