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Krankenversicherungsschutz im Ausland das ist neu !
Seit dem „historischen Datum“ 1. Mai 2004 hat die Europäische Union zehn Mitglieder mehr. Die neu aufgenommenen Länder sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil). Die Europäische Union umfasst seit dem 1. Mai 2004 nun 25 Staaten.
Für Ihren Krankenversicherungsschutz bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (z. B. im Urlaub) bedeutet das: Der Auslandskrankenschein (früher E111) wurde abgeschafft. Ab 01.06.2004 stellt Ihnen die BKK eine sogenannte „Ersatzbescheinigung“ aus, die in folgenden Ländern als Nachweis für den Anspruch auf medizinische Versorgung gilt:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil). Dies gilt auch für die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Die Ersatzbescheinigung wird später durch die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte abgelöst. Der Zeitpunkt der Einführung dieser Karte steht aber bis dato noch nicht fest.
Darüber hinaus besteht in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ebenfalls ein Anspruch auf medizinische Versorgung und zwar in :
Bosnien-Herzegowina, Ex-Jugoslawien ( Montenegro, Serbien), Kroatien, Mazedonien, Türkei und Tunesien. Für diese Länder gelten allerdings noch die herkömmlichen „Auslandskrankenscheine“.
Bitte fordern Sie vor Antritt Ihrer Reise den jeweiligen „Auslandskrankenschein“ von uns an. Mit dem Schein erhalten Sie von uns ein Merkblatt, welches spezielle Informationen über das jeweilige Urlaubsland enthält.
Bei Erkrankungen in anderen Ländern, welche hier nicht aufgeführt sind, dürfen wir nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften die entstandenen Kosten nicht erstatten.
Deshalb ist generell für Auslandsreisen der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung zu empfehlen, weil die BKK insbesondere Rücktransportkosten nicht übernehmen darf. Sehen Sie hierzu unseren Hinweis unter dem Punkt „Auslandszusatzversicherung“.
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